Mobile Physiotherapie 

Kathrin Rüegsegger 


In Alters- und Pflegeheimen ist der Weg in eine Physiotherapiepraxis für einen Patienten oder eine Patientin oft mit viel Aufwand verbunden. Auch sind viele Patienten nach Operationen oder chronischen Erkrankungen nicht mobil genug, um in eine Praxis zu gehen. 


Ich freue mich, wenn ich Sie in Ihrem diHeim besuchen und behandeln darf.

Die Behandlung richtet sich nach der Diagnose, der ärztlichen Verordnung und der physiotherapeutischen Befundaufnahme.

Die Abrechnung erfolgt über alle Kranken- oder Unfallkassen. Sie benötigen nur eine Physiotherapieverordnung mit dem Zusatz "Domizilbehandlung" von Ihrem Arzt.




Gut zu wissen:


  • Domizilbehandlung heisst, dass ich zu Ihnen ins Heim komme
  • Die Behandlung ist gedeckt durch die Grundversicherung der Krankenkasse
  • Die Abrechnung erfolgt über die anerkannte Ärztekasse
  • Ich bin Mitglied bei PhysioSwiss

 

 Physio diHeim

 Domizilbehandlungen